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                                      Qualitätsrichtlinien der Bwoom-Gallery:
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Unsere Qualitätsrichtlinien

Die in der Galerie Bwoom angebotenen Objekte werden nach bestimmten Qualitätsrichtlinien selektiert. Hier bieten wir einen grundlegenden Einblick zu unseren Ansprüchen bezüglich der Qualität der angebotenen afrikanischen Kunstwerke.

1. Die künstlerische Aussage

Ein Objekt muss nicht nur formalen sondern auch individuellen Anforderungen genügen. Der Künstler und sein Kunstwerk müssen sich dem Betrachter mitteilen, alleine die formale und stilistisch einwandfreie Darstellung erscheint nicht ausreichend um ein Werk als Kunstwerk anzusehen. Erst wenn die Lebendigkeit und Ausstrahlung eines Objektes sich uns mitteilt stufen wir das Objekt als Kunstwerk ein. Ausnahmen hiebei sind Stücke der Ethnographica, z. B. einige Formen von Primitivgeld oder auch Werkzeuge.

2. Authentizität

Wir erwerben wissentlich keine Stücke die aus Werkstätten in Serie zum Verkauf hergestellt wurden. Die meisten Stücke stammen ursprünglich aus Aufsammlung aus dem jeweiligen Stammesgebiet bzw. der zugehörigen Region. Es handelt sich somit um Unikate. Es werden auch Objekte aus europäischen, alten Sammlungen in die Galerie aufgenommen, in diesen Fällen wird in der Beschreibung auf den Erwerb aus Sammlung hingewiesen oder die Bezeichnung "älteres Stück" gewählt.
Für eine individuelle Einschätzung eines betreffenden Objektes können Sie uns gerne vorab kontaktieren.

3. Gebrausspuren / Alterungsspuren

Wir achten auf ein gewisses augenscheinliches Mindestalter bei der Auswahl der Stücke. Die meisten angebotenen Stücke zeigen die üblichen Gebrauchsspuren die darauf schliessen lassen, dass es sich nicht um Neuware handelt. Hierzu werden die aus der Erfahrung gesammelten Erkenntnisse zur Beurteilung dieser Gebrauchs- und Alterungsspuren sowie zur Beurteilung der Patina umgesetzt. Objekte mit erkennbaren künstlichen Alterungs- und Gebrauchsspuren kommen nicht in Betracht. Bei jüngeren Objekten aus dem späteren 20. Jahrhundert können diese Spuren geringfügig sein, in diesen Fällen wird in der jeweiligen Beschreibung darauf hingewiesen.

4. Alter

Die aufgelisteten Stücke sind nahezu ausnahmslos dem 20 Jahrhundert zuzurechnen. Da oft kein kein genaues Alter seriös ermittelbar ist, gilt automatisch die Altersangabe 20. Jahrhundert. Die Stücke mit der Angabe "älteres Stück" sind der ersten Hälfte-Mitte des 20. Jhdts. zuzurechnen.

5. Provenienz

Wir verwenden konkrete Provenienzangaben (bes. In bezug auf Altersangaben und Altsammlungen) ausschliesslich nur dann wenn diese einwandfrei belegbar sind. Alle Objekte werden mit Begleitrechnung und eingefügtem Bild ausgeliefert, diese dürfen bei sogenannten “Jungfräulichen Objekten” dann als erste Provenienzangabe angesehen werden.







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